Engagement

Patientenvertretung

Patientenvertreter sind ehrenamtlich Tätige. Sie werden von ihren „maßgeblichen Organisation“, wie den Betroffenenverbänden von chronisch Kranken und Behinderten oder Beraterverbänden benannt.

Betroffenenverbände sind der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und Sozialverbände wie SoVD, VdK und andere.

Die Betroffenenkompetenz wird ergänzt durch Patientenberatungsorganisationen, wie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Wenn Sie sich ehrenamtlich für die Interessenvertretung von Patientenbelangen engagieren wollen und einer der oben genannten maßgeblichen Organisationen angehören, dann können Sie auf Antrag benannt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen der Patientenvertretung finden Sie hier.

Das §140f Sozialgesetzbuch V regelt die Beteiligung an der politischen Gestaltung:

Abs. 1 sagt, dass „maßgebliche“ Organisationen der Patienten und Behinderten beteiligt werden sollen. Näheres z. B. wer die maßgeblichen Organisationen sind, regelt die Patientenbeteiligungsverordnung.

Abs. 2 bestimmt, dass Patientenvertreter mitberaten und Anträge stellen dürfen, Stimmrecht beinhaltet der Paragraph nicht.

Patientenbeteiligungsverordnung

Diese formuliert 7 Anforderungen an die maßgeglichen Organisationen, damit diese die Interessen der Patienten sachgerecht vertreten können. Daher müssen sie

• Patientenbelange dauerhaft und ideell fördern

• Demokratisch arbeiten

• zur Patientenvertretung auf Bundesebene berufen sein

• mind. seit 3 Jahren bundesweit für Patientenbelange tätig sein

• sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten

• Neutralität und Unabhängigkeit gewährleisten und die Finanzen offen legen

• gemeinnützige Zwecke erfüllen

Organisationen, welche die 7 Kriterien erfüllen, aber nicht genannt sind, können den Antrag stellen, in diese Liste aufgenommen zu werden.

Bisher wurden von der Bundesregierung alle Antragsteller abgelehnt oder aufgefordert einem der größeren Verbände beizutreten.